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Verfasser:
R.Wittsiepe




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Entwicklungstendenzen im Markt für Steuerberatung

B. Beratungssegment der Vorbehaltsaufgaben

In Anzeigenwerbung von Banken wird immer weniger Zurückhaltung in steuerlichen Fragen geübt. Es wird sehr direkt für Steuerberatung geworben, sei es im Bereich der Vorsorgeplanung, Erbschaftsberatung oder Anlageberatung.

Auf dem Gebiet der Finanz- und Lohnbuchhaltung wird das Marktsegment von zwei Seiten angegriffen. Auf der einen Seite bemühen sich Buchführungshelfer um Aufträge, z.T. mit günstigen Einstandspreisen, auf der anderen Seite werden die frei käuflichen Finanz- und Lohnbuchhaltungsprogramme von der Funktionalität immer besser und eröffnen auch ungeübten Anwendern die Durchführung der Buchhaltung.

Mit der gleichzeitigen Verbreitung von Computern wird die Tendenz zur Übernahme der Buchhaltung im Unternehmen steigen. Besonders bei Kleinunternehmen bietet der Softwaremarkt zahlreiche preiswerte Lösungen an.

Das Beratungssegment für Einkommensteuererklärungen wird ebenfalls durch Softwareprogramme bedient, zu nennen sind hierbei das Programm des ZDF-Magazins WISO sowie „Taxman". Der Vertrieb dieser Programme ist von massiver Werbung im Fernsehen und Zeitschriften begleitet. Es sind Entwicklungen erkennbar, daß diese Programme über Online-Service und Hotline-Funktionen zu einer direkten Steuerberatung führen, die Grenze zwischen dem Verkauf eines Programms und Steuerberatung ist zumindest fließend. Die Entwicklung in diesem Bereich ist nicht mehr aufzuhalten.

Im Berufsstand der Rechtsanwälte sind Ansätze einer Diskussion um die zukünftigen Berufs- und Marktchancen zu erkennen. Bisher haben die Rechtsanwälte das Feld der Steuerberatung noch nicht energisch aufgegriffen, dies kann sich allerdings ändern.

Anmerkung von Schlickenrieder:

Die Steuerberatung durch Banken und Versicherungen sowie der Verkauf von Steuer- und Lohnabrechnungsprogrammen sind ebenso unzulässig wie die Einrichtung einer Finanzbuchführung durch Buchführungshelfer. Der Berufsstand hat jedoch nicht die Macht, gegen Banken und Versicherungen vorzugehen. Er war auch nicht fähig, das Buchführungsprivileg zu schützen.

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